Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Menü
Hauptmenü schließen
  • Start
  • Aktuelles
    • Pfarrkalender
    • Pfarrbrief
    • Berichte
    • Whatsapp Kanal
    • Spenden
  • Über uns
    • Pfarrkirche
    • Kapelle Fritzelsdorf
    • Kapelle Nussendorf
    • Pfarrer
    • Engagierte
    • Pastoralkonzept
    • Kontakt
  • Über uns hinaus
    • Diözese St. Pölten
    • Katholische Kirche Österreich
    • Vatikan
  • Sakramente
    • Taufe
    • Buße
    • Eucharistie
    • Firmung
    • Ehe
    • Krankensalbung
    • Weihe
Pfarre Artstetten
Hauptmenü:

Diözese Sankt Pölten
Menü
Inhalt:

Ehe

 

Ablauf der Ehevorbereitung

  1. Brautpaare, die in Artstetten-Pöbring kirchlich heiraten möchten

  1. Vorreservierung

Wir empfehlen, dass sich die Brautpaare zwölf bis sechs Monate vor der geplanten kirchlichen Trauung mit unserer Pfarrsekretärin in Verbindung setzen zwecks Vorreservierung der Kirche und des Pfarrers.

Nachdem die Pfarrsekretärin abgeklärt hat, ob Kirche und Pfarrer zum gewünschten Termin zur Verfügung stehen, erhalten die Brautpaare die Bestätigung der Vorreservierung.

  1. Brautpaare mit Wohnsitz in Artstetten-Pöbring

Der Pfarrer vereinbart mit den Brautpaaren einen Termin für das Trauungsgespräch.

Beim Trauungsgespräch wird geklärt, ob alle Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung gegeben sind und ob eine Genehmigung von der Diözese notwendig ist, die mehrere Wochen beansprucht. Sollte dies der Fall sein, wird der Trauungstermin nach Eingang der Genehmigung bestätigt, ansonsten beim Trauungsgespräch.

 

Für das Trauungsgespräch halten die Brautpaare bereit:

  • Amtliche Lichtbildausweise
  • Geburtsurkunden
  • Meldezettel
  • Taufscheine
  • Zivile Heiratsurkunde falls vorhanden

  1. Brautpaare, die keinen Wohnsitz in Artstetten-Pöbring haben
    • Nach der bestätigten Vorreservierung wenden sich die Brautpaare für die Trauungserlaubnis an die Pfarrkanzlei des Wohnsitzes der Braut oder des Bräutigams bzw. des gemeinsamen Wohnsitzes.
    • Nachdem die Trauungserlaubnis in unserer Pfarrkanzlei eingegangen ist, werden die Brautpaare darüber informiert und das weitere Vorgehen besprochen.

  1. Brautpaare, die in Artstetten-Pöbring Wohnsitz haben, aber woanders kirchlich heiraten möchten

Nach der Vorreservierung in der Pfarre, in der die Hochzeit stattfindet, vereinbaren die Brautpaare mit dem Pfarrer von Artstetten-Pöbring einen Termin für das Trauungsgespräch.

Beim Trauungsgespräch wird geklärt, ob alle Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung gegeben sind und ob eine Genehmigung von der Diözese notwendig ist, die mehrere Wochen beansprucht.

Danach sendet der Pfarrer die Trauungserlaubnis an die Pfarre, in der die Hochzeit stattfindet.

 

Für das Trauungsgespräch halten die Brautpaare bereit:

  • Amtliche Lichtbildausweise
  • Geburtsurkunden
  • Meldezettel
  • Taufscheine
  • Zivile Heiratsurkunde falls vorhanden

  1. Eheseminar

Zur Ehevorbereitung gehört auch ein Eheseminar.

Die Termine befinden sich unter den weiteren Informationen.

  1. Weitere Informationen

Weitere Informationen befinden sich unter:

Die Ehe (dsp.at)

 


röm.-kath. Pfarramt Artstetten

Kirchengasse 9
3661 Artstetten
Tel: +43 7413 8250 
artstetten@dsp.at

  • Impressum
  • Datenschutz
Anmelden
Diözese Sankt Pölten